| Aktuelles aus
allen Sportbereichen |
| "Seestern" Schwimmabzeichen,
Inklusion und Niveaustufenkonzept (erstellt am 16/02/26) |
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Bereits seit 2017 in der Entwicklung
und auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen
Vereinigung für Sportwissenschaft und des
Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung
ist eine aktuelle Ergänzung des bisherigen Wegs zum
"Sicheren Schwimmen" entstanden, das mit der Umsetzung
eines Niveaustufenkonzepts im Schulsport Anwendung
findet.
Die Schwimmabzeichen gelber, grüner, roter und blauer Seestern in Anlehnung an das Konzept auf dem Weg zum "Sicheren Schwimmer" sind nun auch bei uns verfügbar. |
Weiterlesen...Auf der Grundlage des Niveaustufenkonzepts werden die Inhalte des Schwimmen lernens auf dem Weg zum sicheren Schwimmen neu gestaffelt und erweitert, um einer modernen Herangehensweise und den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden.
Wir sind seit 2011 mit unseren Schwimmabzeichen
bereits in der Umsetzung dieser, mit dem
Niveaustufenkonzept jetzt auch amtlichen Ergänzung
des bisherigen Wegs zum sicheren Schwimmen
(Schwimmabzeichen "Bronze") und bieten seither in
der Schwimmausbildung unseres Vereins mit unseren
Vorstufen Qualle, Frosch und Seestern einen
flexiblen und inklusiven Weg.
Im Hinblick auf den Schulsport, das Zeugnis und die
Teilnahme an Angeboten, die einen Nachweis des
"Sicheren Schwimmen" erfordern, wird jedoch eine
Bescheinigung der Leistungen entsprechend des
Niveaustufenkonzepts zur Pflicht, insbesondere auch
um den Anforderungen der Haftung und den Vorgaben
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
zu genügen, die in Ihrer umfangreichen Information
202-107 die Rahmenbedingungen für einen
Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
sowie der Lehrkräfte definiert.
Wir haben nun unser Angebot um die Niveaustufen und
Schwimmabzeichen "Gelber Seestern, Grüner Seestern,
Roter Seestern und Blauer Seestern" erweitert, deren
Anforderungen dem Niveaustufenkonzept deckungsgleich
entsprechen und nach der Prüfung durch die Seestern
- Urkunden nachgewiesen werden können. Insofern
dieser Nachweis entsprechend Beschluss und Erklärung
der Kultusministerkonferenz vom 5.12.2019 gestaltet
ist, sollte eine Anerkennung durch die Schule und
andere Institutionen problemlos möglich sein.
Weiterhin haben wir unser Angebot auf "www.schwimmstufen.de" zur Unterstützung der Arbeit von Schulen, Vereinen und auch gewerblichen Anbietern für das "Schwimmen lernen" um die Urkunden und Schwimmabzeichen für die Schwimmstufe gelber, grüner, roter und blauer Seestern ergänzt und die Urkunden kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. |
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| Sperrung Elbeschwimmhalle (erstellt am 09/01/26) |
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Aufgrund eines kritischen Werts des
Dachbinders ist das Schwimmerbecken der
Elbeschwimmhalle derzeit auf unbestimmte Zeit
gesperrt. Bis zur Auswertung der aktuellen Messung und
einer Einschätzung zur Dauer der Sperrung wird die
Stadverwaltung erst in 14 Tagen Auskunft geben. Bis
dahin sind die Vereinsangebote im Gesundheitssport
zugunsten des Leistungssports drastisch eingeschränkt.
Im Folgenden findet ihr die Nutzungszeiten für unsere
bisherigen Angebote.
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Ersatznutzung
Wassergymnastik für Donnerstag (Schwimmhalle Diesdorf)
sowie Montag und Samstag (Elbeschwimmhalle): Donnerstag, 12 - 13 Uhr, Schwimmhalle Nord (Tiefwasser) Sonntag, 11 - 12 Uhr, Elbeschwimmhalle (Flachwasser) Ersatznutzung Schwimmtraining für Montag (Schwimmhalle Diesdorf): Montag, 17 - 18 Uhr (Schwimmhalle Diesdorf) Bei Fragen zu den Änderungen kontaktiert bitte unsere Übungsleiter oder sendet eine eMail, wir antworten umgehend. |
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| Beschluss des Landessportbund
verärgert Vereine (erstellt am 11/12/24) |
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Mit dem Beschluss des
Landessportbundes S.-A. vom 30.11.2024 soll ab
1.1.2025 eine Zwangszuweisung von Mitgliedern der im
LSB organisierten Vereine zu den Landesfachverbänden
erfolgen.
Aus unterschiedlichen Gründen sind Sportvereine landesweit mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und wehren sich. Vielfach bringt den betroffenen Vereinen die Mitgliedschaft in den Landesverbänden keinen Nutzen und verursacht stattdessen nur zusätzliche Kosten. |
Weiterlesen...Die finanzielle Lage der Vereine ist schließlich noch weniger rosig, als die Lage der Landesfachverbände, die sich mit dieser Maßnahme vermutlich auch einen "zwangsweisen" Zulauf an Mitgliedern und somit finanziellen Mitteln erhoffen. Denn nicht nur die Mitgliedsbeiträge dieser neuen Mitglieder sorgen für zusätzliche Einnahmen. Auch die Sportförderung dieser Verbände orientiert sich an deren Mitgliederzahlen und wird dementsprechend ausgereicht. Bereits einige Vereine in Sachsen -
Anhalt haben erkannt, dass, abgesehen von den
zusätzlichen Kosten, die Mitgliedschaft in den
Landesfachverbänden keinen spürbaren Mehrwert
erbringt. Im Extremfall entstehen weitere
Verpflichtungen und Regulationen für die Vereine,
die mitunter deren Tätigkeit erschweren. In Stendal hat nun der "1.
Jiu-Jitsu-Vereins Sachsen-Anhalt Stendal 1993" aus
gutem Grund zum Widerspruch gegen diese aktuelle
Entscheidung aufgerufen. Wir unterstützen dieses
Vorhaben und haben der Entscheidung ebenfalls
schriftlich widersprochen. Zudem halten wir die Erhebung des
Solidarbeitrags, also des zusätzlichen Beitrags
für Vereine die keinem weiteren Landesverband
angehören, für ungerecht. Dieser Solidarbeitrag
soll nun gestaffelt erhoben werden. Mitglieder in
den betroffenen Vereinen, die einem Landesverband
zugeordnet werden können, diese Zuordnung jedoch
verweigern zahlen einen um das 5 - 6fache
erhöhten, zusätzlichen Solidarbeitrag, der mit
2,50 EUR pro Kind und 5,00 EUR pro Erwachsener
ohnehin schon großzügig angesetzt ist. Ohne
"Zwangszuordnung" zu einem Landesfachverband
werden dann 15,00 EUR pro Kind und 25,00 EUR pro
Erwachsener fällig. Und auch das bloße Fehlen
eines Landesverbandes in einer Sportart schützt
nicht vor Solidarbeiträgen. Diese sind dann
selbstverständlich auch fällig, die bloße
Nicht-Existenz eines Landeverbandes schließt diese
Zahlungen natürlich nicht aus. Allerdings sind diese Regelungen z.B. im Hinblick auf die Gebührenerhebung in den Schwimmhallen in Magdeburg, für Vereine die nicht in Landesverbänden organisiert sind, zumindest seitens der Verantwortlichen logisch konsequent. Hier zeichnet sich schließlich durch alle Institutionen ein Muster ab, dass mitunter schwer mit der persönlichen Auffassung von Gerechtigkeit und der Wahlfreiheit in einer Demokratie in Einklang zu bringen ist. Nichtsdestotrotz ist ein Widerspruch zur
Entscheidung des LSB, Vereine zwangsweise den
Landesfachverbänden zuzuweisen, sinnvoll und wir
rufen ebenfalls dazu auf, noch rechtzeitig einen
schriftlichen Widerspruch an den LSB Sachen-Anhalt
zu senden, um zumindest ggf. in der Zukunft
weitere rechtliche Schritte gegen diese
Entscheidung unternehmen zu können. |
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| Videorückblick
Weihnachtsspringen (erstellt am 19/4/18) |
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