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Aktuelles aus allen Sportbereichen

"Seestern" Schwimmabzeichen, Inklusion und Niveaustufenkonzept
(erstellt am 16/02/26)

Seestern Schwimmabzeichen
Bereits seit 2017 in der Entwicklung und auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung ist eine aktuelle Ergänzung des bisherigen Wegs zum "Sicheren Schwimmen" entstanden, das mit der Umsetzung eines Niveaustufenkonzepts im Schulsport Anwendung findet.

Die Schwimmabzeichen gelber, grüner, roter und blauer Seestern in Anlehnung an das Konzept auf dem Weg zum "Sicheren Schwimmer" sind nun auch bei uns verfügbar.

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Auf der Grundlage des Niveaustufenkonzepts werden die Inhalte des Schwimmen lernens auf dem Weg zum sicheren Schwimmen neu gestaffelt und erweitert, um einer modernen Herangehensweise und den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden.

Wir sind seit 2011 mit unseren Schwimmabzeichen bereits in der Umsetzung dieser, mit dem Niveaustufenkonzept jetzt auch amtlichen Ergänzung des bisherigen Wegs zum sicheren Schwimmen (Schwimmabzeichen "Bronze") und bieten seither in der Schwimmausbildung unseres Vereins mit unseren Vorstufen Qualle, Frosch und Seestern einen flexiblen und inklusiven Weg.

Im Hinblick auf den Schulsport, das Zeugnis und die Teilnahme an Angeboten, die einen Nachweis des "Sicheren Schwimmen" erfordern, wird jedoch eine Bescheinigung der Leistungen entsprechend des Niveaustufenkonzepts zur Pflicht, insbesondere auch um den Anforderungen der Haftung und den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu genügen, die in Ihrer umfangreichen Information 202-107 die Rahmenbedingungen für einen Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte definiert.

Wir haben nun unser Angebot um die Niveaustufen und Schwimmabzeichen "Gelber Seestern, Grüner Seestern, Roter Seestern und Blauer Seestern" erweitert, deren Anforderungen dem Niveaustufenkonzept deckungsgleich entsprechen und nach der Prüfung durch die Seestern - Urkunden nachgewiesen werden können. Insofern dieser Nachweis entsprechend Beschluss und Erklärung der Kultusministerkonferenz vom 5.12.2019 gestaltet ist, sollte eine Anerkennung durch die Schule und andere Institutionen problemlos möglich sein.

Weiterhin haben wir unser Angebot auf "www.schwimmstufen.de"
zur Unterstützung der Arbeit von Schulen, Vereinen und auch gewerblichen Anbietern für das "Schwimmen lernen" um die Urkunden und Schwimmabzeichen für die Schwimmstufe gelber, grüner, roter und blauer Seestern ergänzt und die Urkunden kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.


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Sperrung Elbeschwimmhalle
(erstellt am 09/01/26)

schwimmhalle
Aufgrund eines kritischen Werts des Dachbinders ist das Schwimmerbecken der Elbeschwimmhalle derzeit auf unbestimmte Zeit gesperrt. Bis zur Auswertung der aktuellen Messung und einer Einschätzung zur Dauer der Sperrung wird die Stadverwaltung erst in 14 Tagen Auskunft geben. Bis dahin sind die Vereinsangebote im Gesundheitssport zugunsten des Leistungssports drastisch eingeschränkt. Im Folgenden findet ihr die Nutzungszeiten für unsere bisherigen Angebote.

Ersatznutzung Wassergymnastik für Donnerstag (Schwimmhalle Diesdorf)
sowie Montag und Samstag (Elbeschwimmhalle):


Donnerstag, 12 - 13 Uhr, Schwimmhalle Nord (Tiefwasser)
Sonntag, 11 - 12 Uhr, Elbeschwimmhalle (Flachwasser)

Ersatznutzung Schwimmtraining für Montag (Schwimmhalle Diesdorf):


Montag, 17 - 18 Uhr (Schwimmhalle Diesdorf)

Bei Fragen zu den Änderungen kontaktiert bitte unsere Übungsleiter
oder sendet eine eMail, wir antworten umgehend.




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Beschluss des Landessportbund verärgert Vereine
(erstellt am 11/12/24)

LSB 2024

Mit dem Beschluss des Landessportbundes S.-A. vom 30.11.2024 soll ab 1.1.2025 eine Zwangszuweisung von Mitgliedern der im LSB organisierten Vereine zu den Landesfachverbänden erfolgen.

Aus unterschiedlichen Gründen sind Sportvereine landesweit mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und wehren sich.

Vielfach bringt den betroffenen Vereinen die Mitgliedschaft in den Landesverbänden keinen Nutzen und verursacht stattdessen nur zusätzliche Kosten.

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Die finanzielle Lage der Vereine ist schließlich noch weniger rosig, als die Lage der Landesfachverbände, die sich mit dieser Maßnahme vermutlich auch einen "zwangsweisen" Zulauf an Mitgliedern und somit finanziellen Mitteln erhoffen. Denn nicht nur die Mitgliedsbeiträge dieser neuen Mitglieder sorgen für zusätzliche Einnahmen. Auch die Sportförderung dieser Verbände orientiert sich an deren Mitgliederzahlen und wird dementsprechend ausgereicht.

Bereits einige Vereine in Sachsen - Anhalt haben erkannt, dass, abgesehen von den zusätzlichen Kosten, die Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden keinen spürbaren Mehrwert erbringt. Im Extremfall entstehen weitere Verpflichtungen und Regulationen für die Vereine, die mitunter deren Tätigkeit erschweren.

In Stendal hat nun der "1. Jiu-Jitsu-Vereins Sachsen-Anhalt Stendal 1993" aus gutem Grund zum Widerspruch gegen diese aktuelle Entscheidung aufgerufen. Wir unterstützen dieses Vorhaben und haben der Entscheidung ebenfalls schriftlich widersprochen.

Zudem halten wir die Erhebung des Solidarbeitrags, also des zusätzlichen Beitrags für Vereine die keinem weiteren Landesverband angehören, für ungerecht. Dieser Solidarbeitrag soll nun gestaffelt erhoben werden. Mitglieder in den betroffenen Vereinen, die einem Landesverband zugeordnet werden können, diese Zuordnung jedoch verweigern zahlen einen um das 5 - 6fache erhöhten, zusätzlichen Solidarbeitrag, der mit 2,50 EUR pro Kind und 5,00 EUR pro Erwachsener ohnehin schon großzügig angesetzt ist. Ohne "Zwangszuordnung" zu einem Landesfachverband werden dann 15,00 EUR pro Kind und 25,00 EUR pro Erwachsener fällig. Und auch das bloße Fehlen eines Landesverbandes in einer Sportart schützt nicht vor Solidarbeiträgen. Diese sind dann selbstverständlich auch fällig, die bloße Nicht-Existenz eines Landeverbandes schließt diese Zahlungen natürlich nicht aus.

Allerdings sind diese Regelungen z.B. im Hinblick auf die Gebührenerhebung in den Schwimmhallen in Magdeburg, für Vereine die nicht in Landesverbänden organisiert sind, zumindest seitens der Verantwortlichen logisch konsequent. Hier zeichnet sich schließlich durch alle Institutionen ein Muster ab, dass mitunter schwer mit der persönlichen Auffassung von Gerechtigkeit und der Wahlfreiheit in einer Demokratie in Einklang zu bringen ist.

Nichtsdestotrotz ist ein Widerspruch zur Entscheidung des LSB, Vereine zwangsweise den Landesfachverbänden zuzuweisen, sinnvoll und wir rufen ebenfalls dazu auf, noch rechtzeitig einen schriftlichen Widerspruch an den LSB Sachen-Anhalt zu senden, um zumindest ggf. in der Zukunft weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung unternehmen zu können.



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Videorückblick Weihnachtsspringen
(erstellt am 19/4/18)




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AKTUELLES
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