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Mitgliederversammlungen

Jahreshauptversammlung 2023
(erstellt am 30/03/23)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2023:

Termin:
05.05.2023
Beginn: 18.00 Uhr
Ort:
Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg

Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2022
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2022
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2024

Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu.


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Jahreshauptversammlung 2022
(erstellt am 29/05/22)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2022:

Termin:
18.07.2022
Beginn: 18.00 Uhr
Ort:
Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg

Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2021
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2021
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2023

Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu.


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Jahreshauptversammlung 2021
(erstellt am 13/05/21)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2021:

Termin:
15.07.2021
Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Gustav-Ricker-Str. 20, 39120 Magdeburg


Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2020
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2020
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2022

Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu.


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Jahreshauptversammlung 2020
(erstellt am 28/05/20)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2020:

Termin:
03.07.2020
Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg


Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2019
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2019
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2021

Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu.


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Jahreshauptversammlung 2019
(erstellt am 28/10/19)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2019:

Termin:
29.11.2019
Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg


Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2018
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2018
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2020

Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu.


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Jahreshauptversammlung 2018
(erstellt am 12/10/18)

Herzliche Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung in 2018:

Termin:
21.11.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg


Tagesordnung

- Begrüßung der Anwesenden
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiter
- Wahl des Protokollführer
- Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2017
- Finanzbericht, Geschäftsjahr 2017
- Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung
- Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen
2019
- Satzungsänderungen

Originalfassung:

§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

1) Über den Beginn einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

2) Die Mitgliedschaft endet:

  • mit dem Tod des Mitglieds

  • durch Ausschluss

  • durch Austritt

  • durch Streichung von der Mitgliederliste

3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Ein von der Mitgliederliste gestrichenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

5) Werden die Interessen des Vereins durch ein Mitglied vorsätzlich verletzt, kann ein Ausschluss des Mitglieds erfolgen.

Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:

    • unsportliches und/oder vereinsschädigendes Verhalten

    • erhebliche Verletzung satzungsgemäßer Pflichten

    • ein schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins


Über den endgültigen Ausschluss entscheidet der Vorstand im Abstimmungsverfahren mit einfacher Mehrheit. Das betroffene Mitglied ist vom Vorstand binnen 14 Tagen schriftlich zur Vorstandssitzung einzuladen und anzuhören. Sofern gegen den Ausschluß begründeter Widerspruch erhoben wird, ist dieser vom Vorstand zu prüfen. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

Neufassung:

§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

1) Über den Beginn einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

2) Die Mitgliedschaft endet:

  • mit dem Tod des Mitglieds

  • durch Ausschluss

  • durch Austritt

  • durch Streichung von der Mitgliederliste

3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Ein von der Mitgliederliste gestrichenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

5) Werden die Interessen des Vereins durch ein Mitglied vorsätzlich verletzt, kann ein Ausschluss des Mitglieds erfolgen.

Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:

    • unsportliches und/oder vereinsschädigendes Verhalten

    • erhebliche Verletzung satzungsgemäßer Pflichten

    • ein schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins


Sofern gegen den Ausschluß begründeter Widerspruch erhoben wird, ist dieser vom Vorstand zu prüfen. Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.

Originalfassung:

§8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

    • dem ersten Vorsitzenden

    • dem zweiten Vorsitzenden

    • dem Schatzmeister

    • den Bereichsleitern

2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, nimmt Abschluss und Kündigung von Verträgen vor und fasst Beschlüsse über Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern. Er ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann Ordnungen erlassen und hat über seine Tätigkeit der Mitgliederversammlung zu berichten. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten.

3) Vorstand gemäß §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.

4) Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kooptiert der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

5) Die Termine zur Vorstandssitzung werden am Jahresbeginn festgelegt. Vorstandssitzungen werden schriftlich, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. Einzuladen ist der gesamte Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste und der zweite Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der gesamte Vorstand. Die Vorstandssitzung leitet der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Das Protokoll und deren Beschlüsse enthalten Datum und Uhrzeit, Beschlussinhalt, Abstimmungsergebnis und wird von allen Teilnehmern unterzeichnet. Der Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erklären.

6) Der Vorstand ist berechtigt alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.

Neufassung:

Der Vorstand besteht aus:

    • dem ersten Vorsitzenden

    • dem zweiten Vorsitzenden

    • dem Schatzmeister

    • den Bereichsleitern

2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, nimmt Abschluss und Kündigung von Verträgen vor und fasst Beschlüsse über Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern. Er ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann Ordnungen erlassen und hat über seine Tätigkeit der Mitgliederversammlung zu berichten. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten.

3) Vorstand gemäß §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.

4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kooptiert der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

5) Die Termine zur Vorstandssitzung werden am Jahresbeginn festgelegt. Vorstandssitzungen werden schriftlich, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. Einzuladen ist der gesamte Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste und der zweite Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der gesamte Vorstand. Die Vorstandssitzung leitet der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Das Protokoll und deren Beschlüsse enthalten Datum und Uhrzeit, Beschlussinhalt, Abstimmungsergebnis und wird von allen Teilnehmern unterzeichnet. Der Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erklären.

6) Der Vorstand ist berechtigt alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.




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