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| Aktuelles
zur Vereinsmitgliedschaft |
| Neue
Kündigungsfristen für Mitgliedschaften und
geänderte Zahlungstermine (erstellt am 6/6/17) |
| Aufgrund der Gebührenerhebung für
unser Vereinskonto seitens der Volksbank Magdeburg
ab 1.9.2017 sind wir gezwungen, Änderungen im
Hinblick auf die Kündigung der Mitgliedschaften
sowie der Zahlungstermine für Mitgliedsbeiträge
vorzunehmen. Diese Änderungen wurden in der
Mitgliederversammlung am 9.5.2017 beschlossen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9.5.2017 gelten somit neue Kündigungsfristen und die Satzung wurde im §4, Absatz 3 entsprechend geändert: §4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens. Des weiteren gelten für die Beitragszahlung in allen Bereichen folgende Zahlungstermine, wobei der Mitgliedsbeitrag jeweils für 1/2 Jahr im Voraus zu entrichten ist. Andernfalls werden uns bei der Buchung der Mitgliedsbeiträge seitens der Volksbank Magdeburg erhebliche Mehrkosten entstehen, die im Bereich von mehreren Hundert Euro pro Geschäftsjahr liegen. Der Zahlungstermin für das erste Halbjahr des lfd. Jahres ist die Überweisung oder Abbuchung des Beitrags bis spätestens 31.1., bei Lastschrifteinzügen erfolgt die Buchung gewöhnlich am 15.1. Der Zahlungstermin für das zweite Halbjahr des lfd. Jahres ist die Überweisung oder Abbuchung des Beitrags bis spätestens 31.7., bei Lastschrifteinzügen erfolgt die Buchung gewöhnlich am 15.7. |
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| Änderung
von Mitgliedsbeiträgen ab 1.1.2016 (erstellt am 31/12/15) |
| Mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 20.11.2015 gelten neue
Beitragssätze im Bereich Schwimmen, Rettungsschwimmen
sowie im Bereich Wasserball. Ab 1.1.2016 zahlen Kinder und Jugendliche in den vorher genannten Bereichen 7,50 EUR monatlichen Mitgliedsbeitrag, Erwachsene 10,00 EUR. Wir bitten Mitglieder, die den Beitrag per Dauerauftrag oder Überweisung selbst entrichten, die Beitragsänderungen entsprechend ab Jahresbeginn zu berücksichtigen. Bei Mitgliedern deren Beitrag per Lastschrift abgebucht wird, erfolgt die Anpassung des Buchungsbetrages automatisch. |
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| Neue
Kündigungsfristen für Mitgliedschaften (erstellt am 30/7/10) |
| Mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.9.2009 gelten neue
Kündigungsfristen und die Satzung wurde im §4
entsprechend geändert: "§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.“ |
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