| Sitemap:>>Start>>Verein>>Mitgliedschaft>Aktuelles |
| Aktuelles zur Vereinsmitgliedschaft |
| Neue
Kündigungsfristen
für
Mitgliedschaften (erstellt am 30/7/10) |
| Mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.9.2009 gelten neue Kündigungsfristen und
die Satzung wurde im §4
entsprechend geändert: "§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.“ |
![]() |
..nach oben.. |
![]() |
![]() |
|